Datenschutzrechtlich relevante Einzelangaben (Name, Gehalt, ...) über eine bestimmte oder eine bestimmbare Person (§ 3 Abs. 1 BDSG). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein Gesetz dies erlaubt (insbesondere § 28 BDSG) oder wenn der Betroffene eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG). E-Mail-Adressen sind größtenteils personenbezogene Daten: Bei [email protected] ist die dahinterstehende Person offenkundig, bei [email protected] ist sie zumindest über Dritte bestimmbar - es handelt sich um ein personenbeziehbares Datum. Der Status von IP-Adressen ist strittig: Geht man von der Absoluten Bestimmbarkeit der Person hinter einer IP-Adresse aus, so ist diese ein personenbezogenes Datum - der Internet Service Provider kann den Bezug herstellen. Stellt man lediglich auf die relative Bestimmbarkeit ab, dann sind IP-Adressen nur für den Internet Service Provider personenbezogene Daten.