Opt-in-Nachweis


Nachweis einer Werbeeinwilligung bestehend aus mindestens der betreffenden Adresse, dem Ort der Eintragung, der IP-Adresse sowie dem Zeitstempel (Datum und Uhrzeit). Gerichte fordern eine vollständige Dokumentation des Opt-in, sodass Werber darüber hinaus Screenshots des Anmeldevorgangs vorlegen können müssen. Dies schließt zum Beispiel den genauen Wortlaut des Einwilligungstextes auf der Webseite und in der Checkmail sowie den in der Datenschutzerklärung zum Opt-in-Zeitpunkt ein. Die bloße Vorlage der IP-Adresse, über die die Anmeldung erfolgte, wird für die Dokumentation einer Einverständniserklärung rechtlich als unergiebig erachtet. Für den Opt-in-Nachweis ist ein Double Opt-in geeignet, nicht gingegen ein Single Opt-in oder ein Confirmed Opt-in.