datenschutzrechtliche Einwilligung


Auf elektronischem Wege muss die Zustimmung bewusst und eindeutig ("informiert") abgegeben werden. Es gilt zudem der datenschutzrechtliche Zweckbindungsgrundsatz, wonach die erhobenen Daten nur für die in der Einwilligungserklärung genannten Zwecke verwendet werden dürfen.