Co-Sponsoring


Der Sponsor - in der Regel ein Adresshändler - stellt hierzu eigens eine Webseite zur Datengewinnung bereit. Meist handelt es sich um Umfragen und Gewinnspiele, bei denen der Teilnehmer eine umfassende Selbstauskunft abgibt. Die Co-Sponsoren - Werbungstreibende aller couleur - erwerben die Datensätze entsprechend ihrer Zielgruppen-Selektion und teilen sich ggf. die Nutzungsrechte. Die CSA empfiehlt u.a., die Sponsorenzahl auf ein Maß zu reduzieren, "das die Weiterleitung der Nutzerdaten an einen unverhältnismäßig großen Kreis Dritter ausschließt und dem Nutzer erlaubt, die Tragweite und der Umfang seiner Einwilligung einfach zu erfassen sowie den rechtmäßigen Umgang mit seinen Daten einfach zu kontrollieren.". Siehe auch Co-Registrierung. Das OLG Frankfurt äußerte Zweifel daran, dass bei 50 Co-Sponsoren noch eine sachkundige Entscheidung (siehe datenschutzrechtliche Einwilligung ) gefällt wird, da kaum ein Teilnehmer sich die Liste durchsieht und darin alle Werbeobjekte prüft.