BGH


Der BGH soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren, das Recht fortbilden und Entscheidungen der untergeordneten Gerichte prüfen. So legte der BGH z.B. fest, dass Newsletter grundsätzlich Werbung sind und dass bereits der einmalige Versand einer Werbemail ohne vorherige Erlaubnis als rechtswidrig einzustufen ist. Für wettbewerbsrechtliche Fragen ist der I. Zivilsenat des BGH zuständig. In der Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind, wandte er sich an den EuGH .