E-Mail mit werblichen Inhalten, häufig in Abgrenzung zur Transaktionsmail. Der Versand von Werbemails ist in Deutschland an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Marketer benötigen ein vorheriges Opt-in. Werbung im Sinne der EU-Richtlinie 2006/114/EG ist jede Äußerung, die den Absatz fördern könnte. Dies kann unmittelbar durch das Angebot eines Produktes oder einer Dienstleistung erfolgen (Absatz-Werbung). Aber auch mittelbar durch eine Nachfrage nach Produkten & Diensten, die indirekt den Absatz fördern (Nachfrage-Werbung). Darunter fällt etwa ein Gebrauchtwagenhändler, der gegenüber einem Autohaus sein Interesse am Kauf bestimmter Modelle bekundet, die er weiterveräußern will. Ebenso wie der Anbieter eines Onlinespiels, der einen Sportverein zwecks Platzierung von Werbebannern auf der Webseite kontaktiert, um so weitere Spieler zu gewinnen. Bei E-Mails ist ferner zu beachten, dass auch kleine Werbeanhängsel z.B. im Abspann ("Übrigens: Installieren Sie doch unsere Wetter-App!") rechtlich dazu führen können, dass die gesamte Nachricht als Werbemail zu klassifizieren ist - vgl. hierzu das No-Reply-Urteil des BGH.