Pseudonymisierung


Ersetzung der E-Mail-Adresse oder anderer Identifikationsmerkmale einer Person durch ein Kennzeichen wie z.B. eine ID ([email protected] wird zu ID1234). Zweck ist, die Bestimmbarkeit der dahinter stehenden Person auszuschließen oder wesentlich zu erschweren (§ 3 Abs. 6a BDSG). Daten, die zur E-Mail-Adresse gespeichert werden, sind personenbezogene Daten; solche, die zum Pseudonym gespeichert werden hingegen nicht. Die Pseudonymisierung bringt (theoretisch) rechtliche Erleichterungen bei der Profilierung. Eine pseudonymisierte Angabe wäre etwa "User ID1234 hat in 25% der ihm zugesandten Newsletter geklickt". Siehe auch Anonymisierung.