Double Opt-in


Seine Anmeldung für den Newsletter bzw. Dienst ist allerdings erst abgeschlossen, wenn er auf diese E-Mail reagiert. Meist werden dazu Links in die E-Mail integriert, die der User klicken muss, um sein Interesse zu bestätigen. Rechtlich stellt der Werbetreibende nur durch das Double Opt-in-Verfahren ausreichend sicher, dass es nicht aufgrund von Falscheingaben zum unerwünschten Empfang einer Werbemail kommt. Das Verfahren leistet einen wichtigen Beitrag zur Listenhygiene. Ebenso lässt sich die Werbeeinwilligung nur anhand der protokollierten Bestätigung aus dem eigenen Postfach beweisen. Zudem wird Spam verhindert - insbesondere in Verbindung mit einem vorgeschalteten CAPTCHA (siehe auch List Bombing ).