Abbestellung


In letzterem Fall kommt die Abbestellung einem Widerruf des Opt-in für Werbemails gleich. Der Wiederruf kann personenbezogen und nicht bloß adressbezogen sein, damit also den Kontakt zum Abonnenten über alle E-Mail-Adressen, nicht bloß die explizit abgemeldete, verbieten. Die Austragung muss "problemlos" möglich sein und sollte keine Hinternisse wie z.B. die Abmeldebestätigung (Double-Opt-out​) beinhalten. In der Regel erfolgt sie über einen List-Unsubscribe Header oder über einen Abbestelllink, der "klar und deutlich" in jeder Werbemail - meist im Footer - zu platzieren ist und auf eine Abmeldeseite verweist. Andere gängige Kontaktwege (z.B. Telefonanruf, Antwortmail) müssen Werber ebenso berücksichtigen; und das möglichst sofort, denn während z.B. der CAN-SPAM Act of 2003 eine Reaktionszeit von 10 Arbeitstagen einräumt, kennt das deutsche Gesetz keine solche Erleichterung.